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Satzung
Die Satzung des Vereins GREEN STEP
e.V. wurde am
14.09.2007 von 13 Gründungsmitgliedern unterzeichnet
und am 18.10.2007 in der Wiederaufnahme der
Gründungsversammlung vollendet. Sie bietet die
Grundlage für die Tätigkeit, Struktur und
Entscheidungsfindung in unserem Verein.
Die
Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in
München erfolgte im Oktober 2007
(VR 201206). Mit Schreiben
vom Finanzamt Miesbach vom 12.11.2007 ist der Verein
als gemeinnützig im Sinne von §§51 ff AO anerkannt
und gehört zu den nach § 5 ABS. 1 NR. 9 KSTG
Körperschaften.
Sie können unsere
Satzung
als PDF downloaden (dafür benötigen sie Acrobat
Reader)
Auch unser Gründungsprotokoll können Sie
als PDF
downloaden.
Struktur
Der Verein besteht aus 2 Vorstandsmitgliedern, der
Mitgliederversammlung, den Kassenprüfern und dem
Board of Advisors.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 2 Mitgliedern, kann bei
Bedarf jedoch durch die Mitgliederversammlung
erweitert werden. Der Vorstand leitet die Geschäfte
des Vereins, führt die Bücher und trifft die
Entscheidungen, die ihm laut Satzung zustehen. Der
Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 5
Jahre gewählt.
Die Geschäftsordnung des Vorstandes finden Sie
hier.
Informationen zum derzeitigen Vorstand finden Sie
hier.
Mitgliederversammlung (siehe §12 der Satzung)
Die Mitgliederversammlung ist das Hauptorgan und
damit das Herz des Vereins. Die Mitglieder wählen
alle 5 Jahre den neuen Vorstand aus ihrer Mitte und
bestimmen die Kassenprüfer, die dafür sorgen, dass
alles mit rechten Dingen zugeht. Die Mitglieder
stimmen einmal jährlich über die Entlastung des
Vorstandes ab. D.h. sie nehmen die Jahresrechnung
an.
Die jährliche Mitgliederversammlung findet immer um
den ersten Freitag nach Heilig-Drei-Könige
statt.
Mitglied werden kann jeder - er muss allerdings
einen Mitgliedsantrag stellen über den der Vorstand
abstimmt.
Mitgliedsbeitrag
Die Beiträge für Mitgliedschaft staffeln sich wie
folgt:
Mitgliedsbeitrag jährlich:
50 Euro, zu zahlen im
Januar eines Jahres
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag:
25 Euro für Studenten
und Schüler, bei Vorlage eines
Nachweises
Fördermitglieder sind Mitglieder die den Verein
besonders fördern möchten, sie können dem Verein
einen höheren jährlichen Beitrag zukommen lassen.
Die Beitragsordnung können Sie
hier
downloaden
Hier
können Sie den
Mitgliedsantrag
zum ausdrucken und Einsenden per Post downloaden.
Kassenprüfer
Die Kassenprüfer überprüfen die Buchführung des
Vorstandes und berichten der Mitgliederversammlung.
Die Kassenprüfer werden von der
Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt.
Board of Advisors
Das Board of Advisors dient dem Vorstand zur
Beratung und Information bei spezifischen Fragen. Es
ist nicht stimmberechtigt und beinhaltet Personen
und Organisationen aus Spezialgebieten, die dem
Vorstand bei der Ausführung seiner Tätigkeiten bei
Bedarf und auf Anfrage beraten.
Derzeit finden sich im Board of Advisors:
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